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BSG, 27.02.1963 - 9 RV 262/59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1963, 1374
- DVBl 1963, 407
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Sachsen, 07.01.2021 - L 3 AL 176/17 Das Widerspruchsverfahren verlangt gerade aufgrund von Sinn und Zweck als Vorverfahren zur Entlastung der Gerichte (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 1963 - 9 RV 262/59 - NJW 1963, 1374 = juris Rdnr. 9) eine "besondere" Prüfung der Rechtslage im Sinne eines juristischen Subsumtionsvorgangs.
- BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 46/88
Auskunftserteilung nach Art. 1 § 7 Abs. 2 AÜG , Durchführung des Vorverfahrens
Soweit angenommen wird, der Widerspruchsbescheid könne durch Prozeßvorbringen der beklagten Verwaltung ersetzt werden (vgl. BVerwGE 15, 306, 310; 27, 141, 143; BVerwG DVBl 1959, 777; ablehnend BSGE 8, 3, 10; 19, 164, 167; BSG NJW 1963, 1374;… vgl. jetzt aber BSG SozR 1500 § 78 Nr. 8) kann dies nur gelten, soweit das Vorbringen über bloßes Prozeßvorbringen hinausgeht und seinem Inhalt nach einer Widerspruchsentscheidung entspricht (vgl. BVerwGE 15, 306, 310;… Peters/Sautter/Wolff aaO § 78 Anm. 3). - BSG, 29.05.1963 - 2 RU 211/61 Die hiergegen erhobenen Verfahrensrechtlichen Bedenken (vgl° BSG }, 293; 4, 246; 8, 3, 10; 9° Senat,- Urteil vom 27"2"1963, 9 RV 262/59; Dapprich, DVB1 1960, 195; Stich, DVBl 1960, 378) lassen jedoch auch nach Auffassung des erkennenden Senats diesen - an sich praktikablen - Ausweg nicht gangbar erscheinen; daß auch übereinstimmende Erklärungen der "Prozeßbeteiligten, wie sie hier in der Berufungsverhandlung abgegeben wurden, über das Fehlen des Wider5pruchsbescheids nicht hinweghelfen, bedarf keiner näheren Darlegung (vgl" BSG 8, 9)".
- LSG Rheinland-Pfalz, 26.11.1971 - L 2 I 25/70 Hat ein Versicherungsträger einen Antrag auf Gewährung einer Kannleistung iS von SGG § 79 aus materiellen Gründen abgelehnt, so ist die Durchführung eines Vorverfahrens jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Versicherungsträger - und damit auch die bei ihm eingerichtete Widerspruchsstelle - wegen örtlicher Unzuständigkeit zu einer sachlichen Entscheidung nicht befugt ist (zu BSG in NJW 1963, 1374.2.